Entsorgung von Papier/Pappe, Restmüll und Metallen
Restmüll ( Fachlich korrekt: Siedlungsabfälle Hausmüll Abfall zur Beseitigung) gemäß Paragraf 17 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hier dürfen alle Verpackungen, Büroabfälle, brennbare-nichtmetallische Produktionsabfälle, Holzreste in kleinen Mengen entsorgt werden.
Für Altmetalle stellen wir eigenen Container kostenfrei zur Verfügung.
Altholz ( kein Pressspan etc ) z.B. defekte Paletten etc. kann in der Halle 395 Eingang 11c/F an der markierten Stelle ALTHOLZ abgestellt werden.
